Repetitionsmöglichkeiten
Wie steht es mit den Repetitionsmöglichkeiten?
Nicht bestandene Modulprüfungen können für jedes Modul einmal (und nur einmal) wiederholt werden, und zwar nur im nächstfolgenden Repetitionstermin. Ist ein Pflichtmodul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann das Studium in denjenigen Hauptfächern nicht fortgesetzt werden, für welche dieses Modul obligatorisch ist. Eine Zweitrepetition ist in einem, und nur einem Pflichtmodul des gesamten Bachelorstudiums auf schriftliches Gesuch hin möglich ("Joker"). Ein solches Gesuch ist an das Studiendekanat zu richten.
Ist ein Wahlpflichtmodul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann es einmal durch ein anderes Modul substituiert werden, wiederum mit der Möglichkeit einer einmaligen Repetition. Bei einem Hauptfachwechsel wird dieses Recht im neuen Studium nicht eingeschränkt, wenn im abgebrochenen Studium bereits Wahlpflichtmodule repetiert und/oder substituiert wurden. Wahlmodule können unbeschränkt substituiert werden.
Wer eine Prüfung nicht bestanden hat, erhält mit dem Prüfungsbescheid die Einladung zur Repetition verbunden mit dem Wahlrecht, entweder die Prüfung einmal zu repetieren oder das Modul einmal zu wiederholen.
Für die Teilnahme an der Repetitionsprüfung ist eine Anmeldung erforderlich, für welche das Studiendekanat jeweils einen genauen Termin festlegt (etwa Mitte August). Diese Anmeldung ist verbindlich. Bleibt die Kandidatin oder der Kandidat nach einer Anmeldung der Prüfung fern oder bricht diese ab, so gilt das Modul als definitiv nicht bestanden, sofern nicht triftige und belegbare Gründe vorliegen oder ein ärztliches Zeugnis die Prüfungsunfähigkeit belegt. Wird die Repetitionsprüfung nicht gewählt, oder kann sie begründet nicht abgelegt werden, so ist das Modul zu wiederholen.
Bei Modulen des Fachstudiums bestimmt die/der Modulverantwortliche die Prüfungsmodalitäten (Form, Termine, Vorgehen bei Repetitionen, etc).
Prüfungstermine
Was geschieht, wenn ich einer Prüfung oder einer Repetitionsprüfung fernbleibe? Was habe ich in diesem Fall zu tun?
Wer einer Modulprüfung fernbleibt, hat diese nicht bestanden. Die Fakultät kann beim Vorliegen wichtiger Gründe oder eines ärztlichen Zeugnisses Ausnahmen bewilligen. In solchen Fällen ist bis spätestens fünf Tage nach dem Prüfungstag ein schriftliches Gesuch mit den nötigen Unterlagen oder Zeugnissen an das Studiendekanat zu richten. Wenn die Fakultät das Gesuch bewilligt, legt sie gleichzeitig fest, wann die verpasste Modulprüfung abzulegen ist. In der Regel wird dies der Repetitionstermin für die betroffene Modulprüfung sein.
