Navigation auf uzh.ch

Suche

Studium Biologie Bachelorstudium

Modulprüfungen im Grundstudium

Die Pflichtmodule des Grundstudiums Biologie werden mit schriftlichen Modulprüfungen im Januar und Juni geprüft. Die Prüfungen dauern zwischen 60 und 140 Minuten.

MNF Prüfungstermine

Prüfungsregeln und Prüfungsablauf für Prüfungen (PDF, 196 KB)
Die Informationen können pro Modul abweichen.

 

Anmeldung:

Mit der Einschreibung für ein Modul sind die Studierenden automatisch auch für die dazugehörige Modulprüfung angemeldet. Sie erhalten keine Einladung zur Prüfung: Datum, Zeit und Ort der Prüfung werden auf der MNF-Homepage publiziert (https://www.mnf.uzh.ch/de/studium/pruefungen.html). Module, die dort nicht aufgeführt sind, haben die Prüfung oft am letzten Vorlesungstermin gegen Ende des Semesters, oder erfordern eine andere Form des Leistungsnachweises.

Abmeldung: Sie können Module bis zur Stornierungsfrist, die jeweils im Vorlesungsverzeichnis vermerkt ist, im Buchungstool der UZH stornieren. Die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nur aufgrund nachgewiesener, zwingender Gründe möglich. Diese Dokumente (Arztzeugnis etc.) müssen bis spätestens 5 Tage nach dem Prüfungstermin im Studierendenportal eingegeben worden sein. Ansonsten werden die verpassten Prüfungen als nicht bestanden gewertet. Wenn Sie eine Prüfung antreten, bestätigen Sie damit, dass Sie ausreichend gesund sind und sich in der Lage fühlen, die Prüfung zu absolvieren. Eine nachträgliche Krankmeldung nach absolvierter Prüfung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Erstmaliges Ablegen einer Modulprüfung am Repetitionstermin: Sie können für gewisse Module (MAT 182, MAT 183, CHE 170 und CHE 172) bis zur Stornofrist wählen, ob sie die Prüfung im Januar (bzw. Juni) oder erst am Repetitionstermin im August/September ablegen möchten. Die Vorgehensweise, um den Termin für ein Modul zu verschieben, ist hier publiziert: https://www.mnf.uzh.ch/de/studium/pruefungen.html
Ergebnisse: Ungefähr drei Wochen nach der Prüfung, sobald die Prüfungen korrigiert und eingetragen sind, können Sie die Resultate in Ihrem persönlichen Konto einsehen. Verbindlich sind die Resultate aber erst nach der Validierung durch die Studienkommission der MNF (Termine der Sitzungen siehe http://www.mnf.uzh.ch).
Prüfungseinsicht: Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie Ihre Prüfung einsehen. Der Termin wird vom jeweiligen Modulverantwortlichen kommuniziert und liegt vor  der Validierungssitzung. Es besteht kein Anspruch auf einen individuellen Termin. 
Repetition:

Wer eine Prüfung zum ersten Mal nicht bestanden hat oder krank war, kann sich zur Repetitionsprüfung im September anmelden (im Modulbuchungstool, Anmeldung 5. März bis 31. Juli ). Alternativ besteht die Möglichkeit, das Modul im folgenden Jahr nochmals zu buchen. Die Modulprüfung wird dann am regulären Prüfungstermin abgelegt.

Jede nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden (also entweder die Prüfung oder das ganze Modul). Nach zweimaligem Nichtbestehen eines Pflichtmoduls wird der Studierende vom Studium des Fachs Biologie ausgeschlossen (schweizweite Sperre an allen Universitäten), sowie auch von allen Studienprogrammen, die dieses oder ein äquivalentes Modul ebenfalls als Pflichtmodul haben.

Wenn ein Wahlpflichtmodul zweimal nicht bestanden wurde, kann es durch ein anderes Wahlpflichtmodul desselben Bereichs ersetzt werden, bis der betreffende Wahlpflichtbereich ausgeschöpft ist. Ob in einem Wahlpflichtmodul eine Repetitionsprüfung angeboten wird oder nicht, entscheidet der Modulverantwortliche. Es besteht kein Anspruch auf eine Repetitionsprüfung.

Joker“:

Der Jokerversuch steht nur noch denjenigen Studierenden zur Verfügung, die VOR dem 01.08.2021 mit dem Biologiestudium (Mono- oder Majorprogramm) begonnen haben, und zwar muss er spätestens an den Repetitionsprüfungen im August/Sept 2024 eingesetzt werden.

Wahlpflichtmodule: Module, die im Prüfungsplan der MNF nicht aufgeführt sind, haben die Prüfung oft am letzten Vorlesungstermin gegen Ende des Semesters, oder Ende des Semesters, oder erfordern eine andere Form des Leistungsnachweises. Wenn ein Wahlpflichtmodul zweimal nicht bestanden wurde, kann es durch ein anderes Wahlpflichtmodul desselben Bereichs ersetzt werden, bis der betreffende Wahlpflichtbereich ausgeschöpft ist.