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Beantragung des Bachelorgrades |
Nachdem alle benötigten Leistungen in Ihrem Konto vorhanden sind, müssen Sie selbst die Erteilung des Bachelorgrades beantragen. Dies machen Sie zweimal: Bei 2. ist es erforderlich, die Module der Liste "individuelle Leistugen" den verschiedenen Progammen/Wahlpflichtbereichen zuzuordnen. Die App erlaubt alles, gibt also keine Hinweise, ob etwas tatsächlich so anrechenbar ist. Das Studiendekanat überprüft dann manuell, ob die von Ihnen vorgenommene Zuordnung korrekt und möglich ist, um den Abschluss zu erwerben. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, verleiht die Fakultät den Titel am nächsten Validierungstermin (jeweils zu Beginn des Monats). Der Titel lautet einheitlich "Bachelor of Science in Biology". Die Bachelorurkunde ist in deutscher und englischer Sprache verfasst. Der «Academic Record» listet alle bestandenen, absolvierten Module mit Kreditpunkten und Noten auf. Das „Diploma Supplement“ enthält allgemeine Informationen über Studiengang und Notenskala. |
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Berechnung der Durchschnittsnote des Bachelorgrades | Für die Durchschnittsnote werden die Noten der einzelnen Module gewichtet nach der jeweiligen Anzahl Kreditpunkte gemittelt. Module ohne Note (nur mit ‚bestanden/nicht bestanden’) werden dabei nicht eingerechnet. Für den Bachelorgrad können Module von maximal 190 ECTS angerechnet werden. Die übrigen Module werden auf dem Leistungsausweis unter „Nicht angerechnete Leistungen“ aufgelistet. | |
Überzählige Module, Transfer von Modulen ins Masterstudium | Falls mehr als 180 ECTS absolviert wurden, können die Studierenden beim Antrag auf Bachelorabschluss überzählige Wahlpflicht- oder Wahlmodule in den Bereich "nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen" tun. Diese werden auf dem Academic Record aufgeführt, aber nicht für die Berechnung der Noten berücksichtigt. | |
Falls überzählige Wahlpflicht- oder Wahlmodule im Masterstudium angerechnet werden sollen, müssen sie im Bereich "individuelle Leistungen" stehen gelassen werden. Falls sie Bestandteil des geplanten Masterschwerpunkts sind, können sie mit dem Einverständnis des jeweiligen Masterkoordinators oder der Masterkoordinatorin ins Learning Agreement aufgenommen und im Masterstudium angerechnet werden (am besten vorher nachfragen). Module des Grundstudiums (z.B. BME235, BME236, BME245, BME246) sowie Forschungspraktika, Museumspraktika und das kuratorale Praktikum können nicht im Masterstudium angerechnet werden, auch nicht als Wahlmodul. Im Zweifelsfall bitte bei der Studienkoordination nachfragen. |
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Übertritt ins Masterstudium |
Studierende, die sich bei der Semestereinschreibung (15. Mai bis 31. August) für den Masterstudiengang einschreiben (Stufenanstieg), müssen bis 14. Oktober ihren Bachelorabschluss beantragen. Für das Frühlingssemester gelten analoge Termine: wenn man sich vom 15. November bis 31. Januar ins Masterstudium einschreibt, muss der Bachelorabschluss bis 14. März beantragt werden. Es ist kein Risiko, die Einschreibung frühzeitig vorzunehmen: sollte man den Bachelorabschluss wider Erwarten doch noch nicht erreichen, wird man von der Kanzlei automatisch in den Bachelor zurückgestuft und widerholt die Einschreibung ein Semester später. Um mit der Masterarbeit zu beginnen, muss man sowohl den Antrag auf Bachelorabschluss gestellt als auch sich ins Masterstudium eingeschrieben haben.
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