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Studienabschluss BSc

Beantragung des Bachelorgrades

Der Ascbhluss muss im Studierendenportal UZH mit der App "Studienfortschritt und -abschluss" beantragt werden. Nachdem Sie alle benötigten Leistungen absolviert haben, müssen Sie die Module in der Liste "individuelle Leistungen" selbst dem Studienprogamm zuordnen, dies geschieht nicht automatisch. 

Die App erlaubt auch unsinnige Zuordnungen, das Label “erfüllt” bedeutet nicht, dass alles korrekt zugeordent wurde. Das Studiendekanat überprüft manuell, ob alles richtig vorhanden und zugeordnet ist, um den Abschluss zu erwerben.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, verleiht die Fakultät den Titel "Bachelor of Science in Biology" am nächsten Validierungstermin jeweils zu Beginn des Monats. Der «Academic Record» listet alle bestandenen, absolvierten Module mit Kreditpunkten und Noten auf. Das „Diploma Supplement“ enthält allgemeine Informationen über Studiengang und Notenskala.

Berechnung der Durchschnittsnote des Bachelorgrades

Für die Durchschnittsnote des Major, des Minor und des gesamten Bachelors werden die Noten der einzelnen Module gewichtet nach der Anzahl Kreditpunkte gemittelt. Module ohne Note (nur mit ‚pass/fail’) werden dabei nicht eingerechnet. Es können Module von maximal 190 ECTS angerechnet werden. Überzählige Wahlpflicht- oder Wahlmodule kann man entweder für den Master aufsparen oder sie den Bereich "nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen" zuordnen. Die letzteren werden auf dem Academic Record aufgeführt, aber nicht für die Berechnung der Durchschnittsnoten berücksichtigt. 

Überzählige Module, Transfer von Modulen ins Masterstudium

Falls überzählige Wahlpflicht- oder Wahlmodule im Masterstudium angerechnet werden sollen, müssen sie im Bereich "individuelle Leistungen" stehen gelassen werden. Falls sie Bestandteil des geplanten Masterschwerpunkts sind, können sie mit dem Einverständnis des jeweiligen Masterkoordinators oder der Masterkoordinatorin ins Learning Agreement aufgenommen und im Masterstudium angerechnet werden.

Module des Grundstudiums sowie Forschungspraktika, Museumspraktika und das kuratorale Praktikum können nicht im Masterstudium angerechnet werden, auch nicht als Wahlmodul.  Im Zweifelsfall bitte bei der Studienkoordination Biologie nachfragen.

 

Falls sie Bestandteil des geplanten Masterschwerpunkts sind, können sie mit dem Einverständnis des jeweiligen Masterkoordinators oder der Masterkoordinatorin ins Learning Agreement aufgenommen und im Masterstudium angerechnet werden (am besten vorher nachfragen).

Module des Grundstudiums (z.B. BIO137, BIO138, BME235, BME236, BME245, BME246, EEE103, EEE104, EEE202, EEE203, EEE204) sowie Forschungspraktika, Museumspraktika und das kuratorale Praktikum können nicht im Masterstudium angerechnet werden, auch nicht als Wahlmodul. Im Zweifelsfall bitte bei der Studienkoordination Biologie nachfragen.

Übertritt ins Masterstudium

In der Regel ist die Reihenfolge so: Zuerst Einschreibung ins Masterstudium, dann Bachelorabschluss beantragen. Bitte nicht mit der Einschreibung zuwarten, bis alle Noten vorhanden sind! Es ist kein Risiko, die Einschreibung frühzeitig vorzunehmen.

Studierende, die sich bei der Semestereinschreibung (15. Mai bis 31. August) für den Masterstudiengang einschreiben, müssen bis 10. Oktober ihren Bachelorabschluss beantragen. Für das Frühlingssemester gelten analoge Termine: wenn man sich vom 15. November bis 31. Januar ins Masterstudium einschreibt, muss der Bachelorabschluss bis 10. März beantragt werden. 

Um mit der Masterarbeit zu beginnen, muss man sowohl den Antrag auf Bachelorabschluss gestellt als auch sich ins Masterstudium eingeschrieben haben.

Mit einem BSc in Biologie der UZH zu 180, 150 oder 120 ECTS Credits wird man zu jedem der Schwerpunkte des MSc Biology zugelassen. Auch ein Übertritt in den MSc Biomedicine oder den MSc Biodiversity ist möglich, wenn man die entsprechenden Module dafür absolviert hat. Alternativ können sich die Absolventinnen und Absolventen eines BSc in Biologie auch für ein spezialisiertes Masterstudienprogramm bewerben.