Modulprüfungen im Grundstudium
Die Pflichtmodule des Grundstudiums Biologie werden mit schriftlichen Modulprüfungen im Januar und Juni geprüft. Die Prüfungen dauern zwischen 60 und 120 Minuten.
Prüfungsregeln und Prüfungsablauf für Prüfungen (PDF, 210 KB)
Die Informationen können pro Modul abweichen.
| Anmeldung: | Mit der Buchung eines Moduls sind die Studierenden automatisch auch für die dazugehörige Modulprüfung angemeldet. Datum, Zeit und Ort der Prüfung werden für die Pflichtmodule hier publiziert: https://www.mnf.uzh.ch/de/studium/pruefungen.html. Module, die dort nicht aufgeführt sind, haben die Prüfung oft am letzten Vorlesungstermin gegen Ende des Semesters, oder erfordern eine andere Form des Leistungsnachweises. |
| Abmeldung: | Sie können Module selber bis zur Stornierungsfrist im Studierendenportal der UZH stornieren. Die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nur aufgrund nachgewiesener, zwingender Gründe möglich. Lesen Sie unbedingt die genauen Regeln hier nach: https://www.mnf.uzh.ch/de/studium/pruefungen.html Wenn man zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheint, oder wenn das Studiendekanat das Arztzeugnis nicht akzeptiert, wird sie als «Nicht bestanden» gewertet («N.BE» oder Note 1). Wenn Sie eine Prüfung antreten, bestätigen Sie damit, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, die Prüfung zu absolvieren. Eine nachträgliche Krankmeldung nach absolvierter Prüfung wird nicht akzeptiert. |
| Ergebnisse: | Sobald die Prüfungen korrigiert und eingetragen sind, können Sie die Resultate in Ihrem persönlichen Konto einsehen (mind. ca. 3 Wochen nach der Prüfung). Verbindlich sind die Resultate aber erst nach der Validierung durch die Studienkommission der MNF (Termine der Sitzungen siehe http://www.mnf.uzh.ch). |
| Prüfungseinsicht: | Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie Ihre Prüfung einsehen. Der Termin wird vom jeweiligen Modulverantwortlichen kommuniziert und liegt vor der Validierungssitzung (Januar-Prüfungen: Einsichtstermin zwischen Prüfung und 28.2.; Juni-Prüfungen: Einsichtstermin zwischen Prüfung und ca. 15.7.). Es besteht kein Anspruch auf einen individuellen Termin. Die Dauer der Prüfungseinsicht ist zeitlich limitiert und es ist verboten, Fotos oder Abschriften zu machen. Es wird in der Regel nur Ihr Antwortbogen und der Muster-Antwortbogen gezeigt. Der Zweck der Prüfungseinsicht liegt darin, dass Sie sich vergewissern können, dass Ihre Prüfung nicht verwechselt wurde und die Korrektur korrekt erfolgte (Punktzahlen nachzählen). Eine Beanstandung von Prüfungsfragen, der Prüfungskorrektur oder dem Notenmasstab ist nicht möglich (für Rekurse gilt: «Die Rüge der Unangemessenheit ist ausgeschlossen.»). |
| Repetition: | Wenn man eine Prüfung zum ersten Mal nicht bestanden hat oder das Modul «krankheitshalber storniert» wurde, kann man sich zur Repetitionsprüfung im August/September anmelden (im Modulbuchungstool, Anmeldefrist für Herbstsemester-module vom 15.3. bis 31. Juli, für Frühlingssemestermodule zwischen dem 15.7. und 31.7.). Alternativ besteht die Möglichkeit, das Modul im folgenden Jahr nochmals zu buchen. Die Modulprüfung wird dann am regulären Prüfungstermin abgelegt. Jede nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden (also entweder die Prüfung oder das ganze Modul). |
| Fachsperre: | Nach zweimaligem Nichtbestehen eines Pflichtmoduls erhält der Studierende eine Fachsperre, das heisst man kann keinen Abschluss mehr in diesem Studienprogramm erreichen (schweizweite Sperre an allen Universitäten). Die Sperre gilt auch für alle anderen Studienprogramme, die dieses oder ein äquivalentes Modul ebenfalls als Pflichtmodul haben. Man muss dann das Studienprogramm auf den nächstmöglichen Termin hin wechseln, sonst erfolgt die Exmatrikulation. Wenn ein Wahlpflichtmodul zweimal nicht bestanden wurde, kann es durch ein anderes Wahlfplichtmodul desselben Bereichs ersetzt werden, bis der betreffende Wahlpflichtbereich ausgeschöpft ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Repetitionsprüfung. |